[en]   [de]
 Seitenindex: Programm :: Vortragsprogramm


 

Open-Source-Migration in der Öffentlichen Verwaltung. Vergabe- und sicherheitsrechtliche Probleme

von Dirk Otto (Rechtsanwalt)

Donnerstag, 23.06.2005, UG2: Mombert, 10:00-11:00 Uhr

Open Source ist in der Politik und damit auch in der Verwaltung angekommen. Das LiMux Projekt der Stadt München und die Umstellung der Bundestagsverwaltung auf Linux-Server sind hierfür nur Beispiele, allerdings international beachtete. Durch Empfehlungen etwa des Bundesministeriums des Innern (?Leitfaden für die Migration der Basissoftwarekomponenten auf Server- und Arbeitsplatzsystemen?) oder Vorgaben einzelner Gemeinde- und Stadtparlamente hat sich die Politik ganz offen für eine stärkere Integrierung von Open Source im Bereich der öffentlichen Hand ausgesprochen. Für Entwickler und Distributoren ist dies eine erfreuliche Entwicklung, hat doch gerade der öffentliche Sektor in seiner chronischen Unter-technisierung noch einiges an Wachstumspotential. Trotz knapper öffentlicher Ressourcen liegt in der Modernisierung und Technisierung der Öffentliche Verwaltung die wohl einzig Möglichkeit dort mittel- und langfristig Kapazitäten für neue Investitionen zu mobilisieren. Der Schwerpunkt der in den letzten Jahren zum Topthema avancierten Verwaltungsmodernisierung liegt bei E-Government-Lösungen. Es sollen Synergieeffekte zwischen notwendiger Kostenreduzierung auf der einen Seite und mehr Bürgerservice und Bürgernähe genutzt werden. Es liegt nahe, dass in dieser Situation im Einsatz von OSS eine Chance erblickt wird, den Zielkonflikt zwischen Sparzwang und moderner Verwaltung zu entschärfen. Weniger Beachtung hat in diesem Zusammenhang allerdings die vergaberechtliche Seite gefunden. Heise Online titelte im November 2004 ?Stolpert Open Source in der Verwaltung über das Vergaberecht?? Hintergrund war eine Tagung des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft. Dort wurde die These geäußert, dass sich die öffentliche Hand über vergaberechtliche Bestimmung im Bereich Open Source Migration in erheblichem Umfang hinwegsetze. Zu dem stelle Open Source jedenfalls in sensiblen Bereichen der Öffentlichen Verwaltung ein Sicherheitsproblem dar. Von anderer Seite wird dagegen ins Feld geführt, dass die Bedingung der Quellcodeoffenlegung in Ausschreibungsunterlagen vergaberechtlich neutral sei und deshalb der Entscheidung für OSS keine Hindernisse im Weg stünden. Der Vortrag wird dieser Problemstellung anhand anschaulicher und für die nichtjuristische Praxis nachvollziehbarer Beispiele nachgehen. Der Blickwinkel wird von den Softwareentwicklern bzw. OSS-Distributoren herkommen, aber auch die Sicht der Öffentlichen Verwaltung mit einbeziehen. Welche Spielregeln in der Auftragsvergabe muss die öffentliche Verwaltung einhalten, damit am Ende Planungssicherheit für beide Seiten steht? Welche Auswirkungen hat dies auf möglicherweise bestehende Partnerships? Wie müssen Unternehmen sich aufstellen, um im Vergabeverfahren zu bestehen? Genaue Kenntnisse sind hier unumgänglich, damit am Ende die Unkenrufe von der Unvereinbarkeit von OSS und öffentlicher Verwaltung nicht doch noch erhört werden.

Struktur des Vortrags: I. Begrifflichkeiten: OSS vs. Proprietäre Software II. Ausschreibung, Beschränkte Ausschreibung, Freihändige Vergabe: Welche Besonderheiten sind zu beachten? II. OSS in der Vergabepraxis: Anhand von Ausschreibungsbeispielen Darstellung der Problemfelder aus juristischer Sicht. 1. OSS und Wettbewerbsprinzip 2. OSS und Gleichbehandlungsprinzip: a) Notwendigkeit einer besonderen Begründung der Beschränkung auf OSS. b) Möglichkeiten der Begründung 3. OSS und Wirtschaftlichkeitsprinzip: Vergleichbarkeit OSS ./. proprietäre Software unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten 4. OSS und Transparenzprinzip III. Der politische Wille: Berücksichtigung vergabefremder Kriterien im Ausschreibungsverfahren - Zündstoff oder Wettbewerbsansporn? IV. Sicherheitsbedenken des Einsatzes von OSS. Eine datenschutzrechtliche Bestandsaufnahme V. Zusammenfassende Bewertung zum Einsatz von OSS in der Öffentlichen Verwaltung unter dem Gesichtspunkt der Planungssicherheit für Auftraggeber (Behörde) wie Auftragnehmer.

 

Über den Autor Dirk Otto:

Dirk Otto, 35, arbeitet seit Dezember 2000 als Rechtsanwalt spezialisiert auf das Medien- und IT-Recht in Hamburg und Berlin. Er ist Gründer des Anwaltsbüros
OTTO UND KOLLEGEN.ANWÄLTE. Als langjähriger Dozent und Referent zu Fragen des IT-, Vertrags- und Urheberrechts ist er besonders erfahren in der Vermittlung komplexer Sachverhalte an Nicht-Juristen. Als Autor sind von ihm bei Galileo Press, Bonn, die Titel „Recht für Webdesigner und Grafiker“ (3. Auflage) und „Recht für Softwareentwickler“ erschienen. Er studierte in England (Exeter), Marburg und Hamburg. Bis Anfang 2003 war er freier Bild- und Ablaufredakteur in der Nachrichtenredaktion des NDR-Fernsehens

 

 

Vortragsprogramm

Foren

Kontakte

Freies Vortragsprogramm
Nils Magnus
vp@linuxtag.org

Practical Linux Forum
Nils Magnus
papers@linuxtag.org

Speaker können ihre Beiträge in unserem  virtuellen Conference Center verwalten.

Es werden noch  Moderatoren für die Panels im Freien Vortragsprogramm gesucht.

Ergänzend zum Freien Vortragsprogramm richtet sich der Business- und Behördenkongress an Entscheider aus Unternehmen und Behörden.

Suchen nach: